28.08.06Mobilfunk Neuigkeiten Handy Guthaben darf nicht verfallen

 

Vodafone darf das Guthaben auf Prepaid Karten nicht verfallen lassen. Ebenso die endgültige Sperrung nach Ablauf bestimmter Fristen bei Prepaid Karten ist nicht zulässig.

Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, ebenso wie schon das Landgericht in München bei O2.

Die Klauseln in den AGB bei Vodafone sieht den Verfall des Guthabens vor, verstoße gegen wesentliche Grundgedanken der Regelung des BGB.

Es wurde vom Gericht kritisiert, dass der mögliche Verfall von Guthaben nach 15 Monaten indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung führt, die der Kunde angesichts der Werbung „ohne Vertragsbindung“ sowie „ keine Mindestlaufzeit“ und „kein monatlicher Basispreis“ gerade nicht will.

Vodafone will zwar noch das schriftliche Urteil abwarten aber es sei schon klar, dass Vodafone allein wegen der Kundenzufriedenheit Restguthaben auszahlen will.
Auch O2 hat nach der Entscheidung des Münchner Gerichts angekündigt, Restguthaben auf Prepaid Karten zu erstatten.
Finde ich eine positive Entscheidung.

 












mms

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