Guthaben auf dem Handy darf nicht verfallen

 

Eine Verbraucherzentrale verlangte von einem Mobilfunkunternehmen, die Handy (Prepaid) Guthaben nicht zu löschen und bekam vom Landgericht München Recht.

Das Mobilfunkunternehmen hatte eine Klausel in ihren Geschäftsbedingungen, wonach die Guthaben gelöscht werden, wenn ein Kunde 13 Monate lang kein neues Guthaben auf seine Karte lädt.

Der Aufwand mit der Verwaltung der Guthaben sei zumutbar.

Ebenso untersagte das Landgericht München die Berufung auf eine Klausel, nach der mit der Beendigung des Vertrages auch ein Restguthaben verfällt.

Die Klausel war zwar mit der Einschränkung versehen, dass dies Restguthaben nicht verfällt, sollte der Netzbetreiber aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen kündigt oder sollte der Kunde den Vertrag aus zu vertretenden Gründen des Netzbetreibers kündigt, trotzdem darf sie nicht mehr benutzt werden.

Die Kündigung eines Vertrages wird dadurch erschwert, wenn noch Guthaben auf der Karte vorhanden ist, erklärten die Richter.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurden Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht.

Das Urteil (Az.: 12 O 16098/05) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle:

handelsblatt

 

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